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   LG Bonn, 27.05.2011 - 3 O 71/11   

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https://dejure.org/2011,25188
LG Bonn, 27.05.2011 - 3 O 71/11 (https://dejure.org/2011,25188)
LG Bonn, Entscheidung vom 27.05.2011 - 3 O 71/11 (https://dejure.org/2011,25188)
LG Bonn, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 3 O 71/11 (https://dejure.org/2011,25188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bank hat einen Anspruch auf Erstattung der Auslagen für einen von ihr im Rahmen einer Zwangsversteigerung beauftragten Makler bei konzernmäßiger Verflechtung der Maklergesellschaft mit der Bank; Anspruch einer Bank auf Erstattung der Auslagen für einen von ihr im Rahmen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1
    Bank hat einen Anspruch auf Erstattung der Auslagen für einen von ihr im Rahmen einer Zwangsversteigerung beauftragten Makler bei konzernmäßiger Verflechtung der Maklergesellschaft mit der Bank; Anspruch einer Bank auf Erstattung der Auslagen für einen von ihr im Rahmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91

    Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer

    Auszug aus LG Bonn, 27.05.2011 - 3 O 71/11
    Diese notwendig auftretende Interessenkollision, die auch Grundlage der Rechtsprechung zur sog. unechten Verflechtung ist (vgl. BGH, NJW 1992, 2818 (2819) = LM H. 9/1992 § 652 BGB Nr. 129 m.w. Nachw.; Zopfs, Rdnrn. 45ff.), hindert das Entstehen eines Makleranspruchs der Bank (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1266; LG Berlin, NJW-RR 1990, 1272).".
  • BGH, 24.06.1997 - XI ZR 178/96

    Schadensersatzpflicht einer Bank im Rahmen der Verwertung eines Grundstücks;

    Auszug aus LG Bonn, 27.05.2011 - 3 O 71/11
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof bereits im Urteil vom 24.06.1997 (NJW 1997, 2672, 2673) ausgeführt:.
  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 1/96

    Verwertung von Sicherungsgut; Anfechtung einer nach Zahlungseinstellung zwischen

    Auszug aus LG Bonn, 27.05.2011 - 3 O 71/11
    "Eine Bank, die die Verwertung eines zu ihren Gunsten belasteten Grundstücks betreibt, hat die berechtigten Belange des Sicherungsgebers in angemessener und zumutbarer Weise zu berücksichtigen, soweit nicht ihre Sicherungsinteressen entgegenstehen (vgl. BGH, NJW 1997, 1063 (1064) = LM H. 4/1997 § 276 (Cc) BGB Nr. 41 m.w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2008 - 23 U 124/07

    Zwangsversteigerung durch eine Bank: Verpflichtung des Kunden, die Kosten eines

    Auszug aus LG Bonn, 27.05.2011 - 3 O 71/11
    Mit diesem Inhalt bestehen auch keine AGB-rechtlichen Bedenken gegen diese Klausel (vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 2008, 1734).
  • BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85

    Provisionsanspruch des Maklers bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit seinem

    Auszug aus LG Bonn, 27.05.2011 - 3 O 71/11
    Wegen der institutionell bedingten Interessenkollision (vgl. BGH, NJW 1987, 1008 = LM § 652 BGB Nr. 105), in die eine die Zwangsversteigerung aus einem Grundpfandrecht betreibende Bank notwendig kommt, ist es rechtlich ausgeschlossen, daß ihr ein Provisionsanspruch wegen Vermittlung eines freihändigen Verkaufs des Grundstücks gegen ihren Schuldner oder einen Dritten zusteht (vgl. dazu Zopfs, Das MaklerR in der neueren höchstrichterlichen Rspr., 3. Aufl., Rdnr. 47 a.E.; ferner Glaser/Warncke, Das MaklerR in der Praxis, 7. Aufl., S. 479).
  • OLG Hamm, 01.06.1992 - 18 U 180/91

    Provisionsanspruch einer Bank wegen Vermittlung eines Grundstücksverkaufs

    Auszug aus LG Bonn, 27.05.2011 - 3 O 71/11
    Diese notwendig auftretende Interessenkollision, die auch Grundlage der Rechtsprechung zur sog. unechten Verflechtung ist (vgl. BGH, NJW 1992, 2818 (2819) = LM H. 9/1992 § 652 BGB Nr. 129 m.w. Nachw.; Zopfs, Rdnrn. 45ff.), hindert das Entstehen eines Makleranspruchs der Bank (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1266; LG Berlin, NJW-RR 1990, 1272).".
  • LG Berlin, 22.02.1990 - 20 O 461/89

    Verflechtung zwischen Makler und Bank

    Auszug aus LG Bonn, 27.05.2011 - 3 O 71/11
    Diese notwendig auftretende Interessenkollision, die auch Grundlage der Rechtsprechung zur sog. unechten Verflechtung ist (vgl. BGH, NJW 1992, 2818 (2819) = LM H. 9/1992 § 652 BGB Nr. 129 m.w. Nachw.; Zopfs, Rdnrn. 45ff.), hindert das Entstehen eines Makleranspruchs der Bank (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1266; LG Berlin, NJW-RR 1990, 1272).".
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